1 lög-ligr (lǫg-ligr)
adj. lawful, legal, Nj. 1, Eg. 725, Fms. vii. 142, x. 307, K. Á. 58, passim; ú-löglegr, unlawful.
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Altnordischer Wörterbucheintrag
Das Wort "{$word}" kann auch als "{$older_form}" in älterer Orthographie geschrieben werden, wobei "ö" als "ǫ" dargestellt wird.
Das Altnordische Wörterbuch-Projekt zielt darauf ab, ein umfassendes durchsuchbares Wörterbuch basierend auf der legendären Arbeit von Cleasby-Vigfusson bereitzustellen.
Es enthält Abkürzungen, Werke & Autoren und authentische Runeninschriften.